Kassandra´s ..irreale Welt: Dem Schäuble das fehlende Schräuble bitte!!!

Donnerstag, 18. Oktober 2007

Dem Schäuble das fehlende Schräuble bitte!!!


Schäuble will noch nicht einmal anerkennen, wenn Beamte ihren Lebenspartner
pflegen

Zu dem gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten
Dienstrechtsneuordnungsgesetz erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD):


Innenminister Schäuble will die Diskriminierung von homosexuellen Beamtinnen
und Beamten zementieren. Durch das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz soll
die Besoldung und Versorgung der Beamten und Richter des Bundes und der
Soldaten neu geregelt werden. Auf Drängen von Schäuble und der CDU/CSU
sollen dabei verpartnerte Beamte weiter wie Ledige behandelt werden. Sie
erhalten keinen Familienzuschlag, keine Beihilfe zu den Krankheitskosten
ihres Partners, wenn diese kein Einkommen haben, und überlebende
Lebenspartner erhalten keine Pension.

Die Versagung der Beihilfe ist besonders ungerecht, weil einkommenslose
Lebenspartner von Arbeitern und Angestellten in der Familienversicherung
kostenlos mitversichert werden. Die Ausgrenzung der Lebenspartner geht so
weit, dass beim Aufstieg in den Besoldungsstufen noch nicht einmal die
Zeiten anerkannt werden sollen, in denen verpartnerte Beamte sich haben
beurlauben lassen, um ihren Partner zu pflegen.

Das alles soll, so Schäuble und die CDU/CSU, Ehe und Familie fördern. Wir
meinen, das ist nur vorgeschoben. In Wirklichkeit soll festschreiben werden,
dass Lesben und Schwule nur Staatsbürger zweiter Klasse sind.

Besonders enttäuscht sind die Lesben und Schwulen darüber, dass die
SPD-Minister und Ministerinnen diese Diskriminierungen nicht verhindert
haben. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, mit Rücksicht auf das vom
Europäischen Gerichtshof zu erwartende Grundsatzurteil auf eine Verschiebung
des Kabinettsbeschlusses zu drängen. Mit dem Urteil des EuGH ist schon bald
zu rechnen (Rs. C-267/06 - Tadao Maruko gegen Versorgungsanstalt der
deutschen Bühnen). Der Generalanwalt hat in dieser Sache bereits gegen die
Diskriminierung von Lebenspartner beim Arbeitsentgelt votiert. Denn anders
als das deutsche Recht (Art 6 Abs. 1 GG) sieht das Gemeinschaftsrecht keinen
Vorbehalt hinsichtlich möglicher Förderungspflichten von Ehen vor. Es hat
insoweit Vorrang vor den Geboten des deutschen Grundgesetzes.

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